Brandschutz im Betrieb · Pflichtfrage
Brauchen wir Brandschutzhelfer im Betrieb — und wie viele?
Ja, Brandschutzhelfer sind für Arbeitgeber grundsätzlich Pflicht. Als Faustregel gilt: mindestens 5 % der Beschäftigten sollten zu Brandschutzhelfern ausgebildet sein. Die genaue Anzahl hängt von der betrieblichen Brandgefährdung ab und wird in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Grundlage sind ASR A2.2 und DGUV Information 205-023.
Woraus sich die Pflicht ergibt
Arbeitgeber sind verpflichtet, für den Brandfall vorzusorgen und dafür geeignete Beschäftigte als Brandschutzhelfer zu benennen. Die rechtliche Grundlage liefert § 10 ArbSchG in Verbindung mit der Arbeitsstättenregel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände" sowie der DGUV Information 205-023. Beide konkretisieren, wie viele Brandschutzhelfer ein Betrieb vorhalten sollte und welche Ausbildung sie durchlaufen müssen.
Wie viele Brandschutzhelfer braucht dein Betrieb?
Anders als bei Ersthelfern gibt die ASR A2.2 keine feste, gesetzlich bindende Quote vor, sondern eine Faustregel: mindestens 5 % der Beschäftigten sollten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Die tatsächlich erforderliche Anzahl richtet sich nach der betrieblichen Brandgefährdung, der Anzahl der Beschäftigten, der Betriebsgröße und den räumlichen Gegebenheiten — sie wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Bei erhöhter Brandgefährdung, etwa in Produktionsbetrieben mit brennbaren Stoffen, kann eine höhere Quote erforderlich sein.
| Faktor | Auswirkung auf die Anzahl |
|---|---|
| Beschäftigtenzahl | Grundlage der 5-%-Faustregel |
| Brandgefährdung (Gefährdungsbeurteilung) | Bei erhöhter Gefährdung mehr Brandschutzhelfer nötig |
| Betriebsgröße / räumliche Verteilung | Mehrere Gebäude oder Etagen erfordern verteilte Präsenz |
| Anwesenheit im Schichtbetrieb | Ein Brandschutzhelfer muss in jeder Schicht anwesend sein |
Ausbildung: Dauer und Auffrischung
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer dauert in der Regel 4 bis 6 Unterrichtseinheiten. Du lernst die gesetzlichen Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes, Flucht- und Rettungswege sowie den praktischen Umgang mit Feuerlöschern — trainiert wird mit echten Feuerlöschern, nicht nur in der Theorie. Für die Wiederholung hat sich laut ASR A2.2 (Punkt 7.3) in der Praxis ein Abstand von 2 bis 5 Jahren bewährt — das konkrete Intervall legt der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung fest. So sitzen die Handgriffe im Ernstfall.
Weitere Brandschutz-Leistungen
Neben der klassischen Brandschutzhelfer-Ausbildung bietet Kurszeit passend zu deinem Betrieb weitere Leistungen an:
- Brandschutzunterweisung mit Löschübung — die jährliche Pflichtunterweisung aller Beschäftigten, ergänzt um praktisches Löschtraining
- Evakuierungshelfer — Ausbildung für Personen, die im Ernstfall die geordnete Räumung von Gebäuden unterstützen
- Ausbildung zur Brandschutzbeauftragten — die vertiefte Qualifikation für die zentrale Koordination des betrieblichen Brandschutzes
Brandschutzhelfer für deinen Betrieb ausbilden lassen
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