Kurszeit GmbH
Anfrage senden

Erste Hilfe im Betrieb · Kosten

Wer zahlt die Ersthelfer-Ausbildung?

Die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer wird von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse (BG/UK) getragen — für deinen Betrieb entstehen dann keine Lehrgangskosten. Voraussetzung ist, dass die Ausbildung bei einer von der DGUV ermächtigten Stelle stattfindet. Kurszeit ist ermächtigte Stelle nach den DGUV-Grundsätzen 304-001, 304-002 und 304-003 und rechnet direkt mit der zuständigen BG/UK ab.

Wie die Kostenübernahme funktioniert

Betriebliche Ersthelfer werden im Auftrag des Arbeitgebers ausgebildet, die Kosten trägt aber nicht der Betrieb selbst, sondern der zuständige Unfallversicherungsträger — also die Berufsgenossenschaft (gewerbliche Wirtschaft) oder die Unfallkasse (öffentlicher Dienst, Kommunen, Bildungseinrichtungen). Diese Kostenträgerschaft ist Teil der gesetzlichen Unfallverhütung: Weil Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, Ersthelfer zu stellen, übernehmen die Unfallversicherungsträger im Gegenzug die Lehrgangsgebühr für die Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle.

Was die BG/UK übernimmt

Was in der Regel nicht übernommen wird

Die genauen Konditionen können je nach zuständigem Träger leicht variieren. Kurszeit klärt die Kostenübernahme im Rahmen der Kursanfrage direkt mit der zuständigen BG/UK — du musst dafür nicht selbst recherchieren.

Wichtig bei verpasster Frist: Die Kostenübernahme durch die BG/UK gilt für die reguläre Fortbildung innerhalb der 2-Jahres-Frist. Wird diese Frist überschritten, ist keine Fortbildung mehr möglich — es ist die vollständige Grundausbildung erneut erforderlich. Details dazu auf der Auffrischungs-Seite.

Warum die Ermächtigung der ausbildenden Stelle entscheidend ist

Die Kostenübernahme durch die BG/UK ist an eine Bedingung geknüpft: Die Ausbildung muss bei einer Stelle stattfinden, die von der DGUV nach den einschlägigen Grundsätzen ermächtigt ist. Kurszeit erfüllt diese Voraussetzung als ermächtigte Stelle nach den DGUV-Grundsätzen 304-001 (Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe), 304-002 (betrieblicher Sanitätsdienst) und 304-003 (Aus- und Fortbildung von Lehrkräften). Vor der Kursbuchung lohnt sich deshalb immer ein Blick auf den Ermächtigungsstatus des Anbieters — mehr dazu auf der Seite zu den Qualitätskriterien bei der Anbieterwahl.

Grundlage: DGUV Vorschrift 1 § 26 (Pflicht zur Ersthelfer-Ausbildung, Kostenträgerschaft der Unfallversicherungsträger); DGUV-Grundsätze 304-001, 304-002, 304-003 (Ermächtigung von Ausbildungsstellen).

Wir rechnen direkt mit deiner BG/UK ab

Kein Vorkasse-Aufwand, keine Formularflut für deinen Betrieb — wir klären die Kostenübernahme direkt mit dem zuständigen Träger.

📅 Termine Duisburg ansehen & buchen 📅 Termine Saarlouis ansehen & buchen Unverbindlich anfragen

Öffnet dein Mail-Programm – oder schreib direkt an info@kurszeit.de

Johannes Wischerhoff Ausbilder von Lehrbeauftragten in Erster Hilfe seit 2003. Diplom-Sportlehrer (DSHS Köln), Master Personalentwicklung, Buchautor, Geschäftsführer der Kurszeit GmbH (seit 2004). Über 2.000 ausgebildete Erste-Hilfe-Trainer.