Erste Hilfe · Führerschein
Erste Hilfe für den Führerschein – ist der Kurs Pflicht?
Ja. Der Erste-Hilfe-Kurs ist gesetzliche Voraussetzung für den Führerschein – und zwar für alle Fahrerlaubnisklassen. Grundlage ist § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): Die Schulung umfasst mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Bei der Kurszeit GmbH deckt dieselbe Ausbildung zwei Zwecke ab: Sie gilt als Nachweis für den Führerschein und zugleich als Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer.
Ist der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein Pflicht?
Ja. Wer eine Fahrerlaubnis erwerben will, muss eine Schulung in Erster Hilfe nachweisen. Das gilt für alle Führerscheinklassen – vom Roller über den Pkw bis zum Lkw. Ohne diesen Nachweis stellt die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein nicht aus.
Die Rechtsgrundlage ist § 19 FeV („Schulung in Erster Hilfe"). Danach müssen Bewerber um eine Fahrerlaubnis an einer Schulung in Erster Hilfe von mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten teilnehmen. Ohne diesen Nachweis stellt die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein nicht aus. Die Pflicht gilt auch, wenn du deine Fahrerlaubnis nach einem Entzug wiedererlangen willst – wobei auf einen erneuten Nachweis verzichtet wird, wenn du bereits früher an einer solchen Schulung teilgenommen hast (§ 19 Abs. 2 FeV).
Wie lange dauert der Kurs?
Der Kurs umfasst 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten – das entspricht in der Regel einem Tag. Inhaltlich lernst du die lebensrettenden Sofortmaßnahmen: Notruf, Absichern der Unfallstelle, Wiederbelebung, stabile Seitenlage, Wundversorgung und den Umgang mit typischen Verletzungen. Zum Pflichtinhalt gehört auch ein Grundwissen zur Organ- und Gewebespende.
Ein Kurs, zwei Zwecke – Führerschein und Betrieb
Der große Vorteil: Es gibt nicht zwei verschiedene Kurse. Dieselbe 9-UE-Ausbildung deckt beide Zwecke ab:
- Führerschein: anerkannter Nachweis für die Fahrerlaubnisbehörde
- Betrieb: anerkannte Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer nach DGUV Vorschrift 1
Wer den Kurs für den Führerschein macht, hat damit oft schon die Grundlage, um im Betrieb als Ersthelfer benannt zu werden – und umgekehrt.
Muss der Kurs für den Führerschein aufgefrischt werden?
Nein. Für den Führerschein hat die Erste-Hilfe-Bescheinigung kein Ablaufdatum – die Fahrerlaubnis-Verordnung sieht keine Verfallsfrist vor (§ 19 FeV). Die verbreitete Annahme, der Nachweis „gelte nur zwei Jahre", ist ein Mythos: Diese Zwei-Jahres-Frist betrifft ausschließlich die betriebliche Ersthelfer-Auffrischung, nicht den Führerschein.
Für betriebliche Ersthelfer gilt dagegen: alle 2 Jahre auffrischen (Erste-Hilfe-Training, 9 UE). Wer den Kurs also nur für den Führerschein braucht, muss ihn nach dem Erwerb nicht erneuern.
Häufig gestellte Fragen
Ist der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein Pflicht?
Ja. Er ist gesetzliche Voraussetzung für die Fahrerlaubnis – für alle Führerscheinklassen.
Wie lange dauert der Kurs?
9 Unterrichtseinheiten, in der Regel ein Tag.
Gilt der Kurs für alle Führerscheinklassen?
Ja. Ein und derselbe Erste-Hilfe-Kurs deckt alle Fahrerlaubnisklassen ab.
Zählt der Führerschein-Kurs auch für den Betrieb?
Ja. Es ist inhaltlich dieselbe 9-UE-Ausbildung nach DGUV Vorschrift 1. Sie gilt zugleich als Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer.
Brauche ich Vorkenntnisse?
Nein. Der Kurs setzt keine Vorkenntnisse voraus.
Muss ich den Kurs für den Führerschein irgendwann auffrischen?
Nein. Für den Führerschein hat die Erste-Hilfe-Bescheinigung kraft Gesetzes kein Ablaufdatum – § 19 FeV sieht keine Verfallsfrist vor. Die oft gehörte „2-Jahres-Regel" gilt nur für die betriebliche Ersthelfer-Auffrischung, nicht für den Führerschein.
Gibt es den Kurs auch in anderen Sprachen?
Ja, die Kurszeit GmbH bietet die Ausbildung auch auf Englisch, Arabisch und Türkisch an – der Nachweis gilt gleichermaßen.
Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein anfragen
Die Kurszeit GmbH bildet in 9 Unterrichtseinheiten aus – anerkannt für Führerschein und Betrieb, auf Wunsch auch auf Englisch, Arabisch oder Türkisch.
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